Risiko Einspruch. Chance Einspruch.
Nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl kann das Gericht zu einer höheren Strafe verurteilen. Deshalb kann der Einspruch riskant sein. Einen Freispruch, eine Einstellung oder eine niedrigere Strafe können Sie aber nur erreichen, wenn Sie Einspruch einlegen! Ohne Anwalt ist es schwer, die Chancen und die Risiken gegeneinander abzuwägen und zu entscheiden, ob sich der Einspruch lohnt. Ich kann Ihnen dabei helfen. Vereinbaren Sie jetzt eine telefonische Beratung. Kostenlos und unverbindlich.
- Schnell und einfach zum Termin
- Erstberatung kostenlos & unverbindlich
- Beratung vom Fachanwalt für Strafrecht
- Konkrete Antworten auf Ihre Fragen
Das Internet kann Ihnen nicht helfen
Das Internet ist eine tolle Sache. Aber es kann keinen Anwalt ersetzen. Antworten auf Ihre Fragen zu Ihrem Strafbefehl sollten Sie nicht im Internet googeln. Sprechen Sie lieber mit einem Experten.
So funktioniert's
1. Termin aussuchen
Sie wählen hier auf der Seite im Kalender einen Termin aus, der Ihnen passt. Der Kalender ist für die nächsten 7 Tage freigeschaltet. Nicht an jedem Tag sind Termine verfügbar!
2. Daten eingeben
Name, E-Mail und Telefonnummer eingeben. Sie erhalten eine Bestätigung per Mail. Im Anschluss können Sie zur Vorbereitung unseres Gesprächs Dateien senden.
3. Beratung vom Fachanwalt
Ich rufe Sie zur vereinbarten Zeit an. Sie schildern mir Ihren Fall und stellen Ihre Fragen. Kostenlos und unverbindlich.
So einfach kann es sein, sich eine professionelle Einschätzung Ihres Strafbefehls zu holen. Vom Fachanwalt für Strafrecht.
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Lohnt der Einspruch?
Sie haben einen Strafbefehl erhalten und fragen sich, ob ein Einspruch sinnvoll ist? Ich kann Ihnen bei der Entscheidung helfen.
Beratung vom Experten
Fachanwalt für Strafrecht Albrecht Popken verteidigt im Schwerpunkt in Strafbefehlsverfahren und berät Sie kompetent und professionell.
Einfach und schnell
Passenden Termin aussuchen, Daten eingeben, Ihr Fachanwalt ruft Sie zur vereinbarten Zeit an. Einfach und schnell zur kostenfreien Beratung.
Schwerpunkte von Anwalt Popken
Allgemeines Strafrecht und Verkehrsstrafrecht. Und meistens im Strafbefehlsverfahren.
Beleidigung
Gegen Strafbefehle wegen § 185 StGB kann oft erfolgreich verteidigt werden. Sparen Sie sich den Eintrag im BZR.
Unfallflucht
Strafbefehle wegen Unfallflucht bieten einer engagierten Verteidigung fast immer Angriffspunkte.
Diebstahl
Oft handelt es sich um Bagatellvorwürfe, in denen sich auch Einstellungen erreichen lassen.
Betrug
Nicht nur, aber vor allem Strafbefehle wegen Eingehungsbetrug haben oft unzureichend ermittelte Sachverhalte.
Nachstellung
Falsche Behauptungen und einseitige Ermittlungen führen oft zu mangelhaften Strafbefehle.
§ 267 StGB
Nicht alles, was auf den ersten Blick wie eine Urkundenfälschung aussieht, ist auch eine.
Nötigung
Nicht immer mit dem Pkw, aber oft. Und oft schwierige Beweislagen mit einem einzigen Belastungszeugen.
Fahren ohne Fahrerlaubnis
Auch hier ist die Rechtslage nicht immer so eindeutig, wie der Strafbefehl suggeriert.
Was Mandanten sagen
Lesen Sie alle Bewertungen auf anwalt.de

Ihr Fachanwalt für Strafrecht
Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M. ist seit 18 Jahren Strafverteidiger aus Leidenschaft. Seine Kanzlei ist in Berlin, er verteidigt Mandanten bundesweit. Im Schwerpunkt verteidigt er in Strafbefehlsverfahren. Rechtsanwalt Popken ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Ihren Strafbefehl geht.
FAQs zur Erstberatung
Noch Fragen zur Erstberatung? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Eine erste Einschätzung über die Chancen und Risiken eines Einspruchs ist oft in einem ersten Gespräch möglich, auch wenn der Anwalt noch keine Akteneinsicht hatte. Außerdem können viele Ihrer Fragen zum Strafbefehl und zu den Folgen des Strafbefehls beantwortet werden.
Ja. Wenn Sie hier auf der Seite einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann ist das kostenlos und für Sie unverbindlich. Sie verpflichten sich zu nichts. Ohne Wenn und Aber.
Wenn die zweiwöchige Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist, macht eine Beratung über die Chancen eines Einspruchs keinen Sinn mehr. Dann kann es allenfalls noch um die Wiedereinsetzung gehen.
Der Kalender zeigt nur Termine für die nächsten fünf Tage zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Sollte wirklich kein Termin frei sein, dann bin ich anderweitig beschäftigt. Sollten Sie zu den Bürozeiten keine Zeit haben, schreiben Sie mir eine Nachricht. Meine E-Mail-Adresse finden Sie unten auf der Seite.
Wenn Sie einen Termin eintragen, wird Ihnen per E-Mail ein Link zu einem Formular geschickt, wo Sie Daten zum Strafbefehl eingeben können und ggf. auch Dateien hochladen können. Das ist für die Beratung natürlich hilfreich.
Wenn Sie bereits einen Anwalt haben, sollten Sie Ihre Fragen mit Ihrem Anwalt besprechen. Es ist seine Aufgabe, Sie zu informieren und Ihre Fragen zu beantworten.
Fragen zu Beweislage lassen sich ohne Kenntnis der Ermittlungsakte nur schwer beantworten. Vereinbaren Sie trotzdem einen Termin, vielleicht können wir uns dem Problem annähern.
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