Lohnt sich der Einspruch gegen Ihren Strafbefehl?

Risiko Einspruch. Chance Einspruch.

Nach einem Einspruch gegen einen Strafbefehl kann das Gericht zu einer höheren Strafe verurteilen. Jeder Einspruch ist deshalb mit Risiken verbunden. Ein Freispruch, eine Einstellung oder eine niedrigere Strafe kann aber nur mit einem Einspruch erreicht werden. Ohne Anwalt ist es schwer, Chancen und Risiken gegeneinander abzuwägen und zu entscheiden, ob sich der Einspruch lohnt. Ich kann Ihnen bei der Entscheidung helfen. Vereinbaren Sie jetzt eine telefonische Beratung und wir sprechen über Ihren Strafbefehl. Kostenlos und unverbindlich.  

Das Internet kann Ihnen nicht helfen

Das Internet ist eine tolle Sache. Aber es kann keinen Anwalt ersetzen. Antworten auf Ihre Fragen zu Ihrem Strafbefehl sollten Sie nicht im Internet googeln. Sprechen Sie lieber mit einem Experten.

So funktioniert's

1. Termin aussuchen

Sie wählen hier auf der Seite im Kalender einen Termin aus, der Ihnen passt. Der Kalender ist immer für die nächsten 5 Tage freigeschaltet. Nicht an jedem Tag sind Termine verfügbar!

2. Daten eingeben

Name, E-Mail und Telefonnummer eingeben. Wenn Sie Ihre Beratung lieber per Videokonferenz möchten, wählen Sie "Zoom". Sie erhalten eine Bestätigung per Mail.

3. Beratung vom Fachanwalt

Ich rufe Sie zur vereinbarten Zeit an. Sie schildern mir Ihren Fall und stellen Ihre Fragen. Ich beantworte Ihre Fragen und gebe Ihnen meine Einschätzung über Ihre Chancen.

So einfach kann es sein, sich eine professionelle Einschätzung Ihres Strafbefehls zu holen. Vom Fachanwalt für Strafrecht.

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Lohnt der Einspruch?

Sie haben einen Strafbefehl erhalten und fragen sich, ob ein Einspruch sinnvoll ist? Ich kann Ihnen bei der Entscheidung helfen.

Beratung vom Experten

Fachanwalt für Strafrecht Albrecht Popken verteidigt im Schwerpunkt in Strafbefehlsverfahren und berät Sie kompetent und professionell.

Einfach und schnell

Passenden Termin aussuchen, Daten eingeben, Ihr Fachanwalt ruft Sie zur vereinbarten Zeit an. Einfach und schnell zur kostenfreien Beratung.

Schwerpunkte von Anwalt Popken

Allgemeines Strafrecht und Verkehrsstrafrecht. Und meistens im Strafbefehlsverfahren. 

Beleidigung

Gegen Strafbefehle wegen § 185 StGB kann häufig erfolgreich verteidigt werden. Sparen Sie sich den Eintrag im BZR.

Unfallflucht

Strafbefehle wegen Unfallflucht bieten einer engagierten Verteidigung fast immer Angriffspunkte.

Diebstahl

Oft handelt es sich um Bagatellvorwürfe, in denen sich häufig Einstellungen erreichen lassen.

Betrug

Nicht nur, aber vor allem Strafbefehle wegen Eingehungsbetrug haben oft unzureichend ermittelte Sachverhalte.

Nachstellung

Falsche Behauptungen und einseitige Ermittlungen begründen oft mangelhafte Strafbefehle.

§ 267 StGB

Nicht alles, was auf den ersten Blick wie eine Urkundenfälschung aussieht, ist auch eine.

Nötigung

Nicht immer mit dem Pkw, aber oft. Und oft schwierige Beweislagen mit einem einzigen Belastungszeugen.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Auch hier ist die Rechtslage nicht immer so eindeutig, wie der Strafbefehl suggeriert.

Was Mandanten sagen

97 Mal mit durchschnittlich 5,0 von 5,0 Sternen bewertet auf anwalt.de
5/5
Strafbefehl wegen Verkehrsunfallflucht
Mandant D. F. auf anwalt.de
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Sehr angenehmer Gesprächspartner. Nach Akteneinsicht war der Fall schnell klar,nachdem Herr Popken ein Schreiben aufsetzte wurde das Verfahren/Strafbefehl eingestellt. Ich kann ihn weiterempfehlen. 5 von 5 Besten Dank
Erstberatung Strafbefehl § 142 StGB
Mandant K. S. auf anwalt.de
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Ich fühlte mich stehts gut beraten, auch wenn in meiner Sache leider nichts zu erreichen war. Auf Fragen bekam ich schnell ausführliche und verständliche Antworten. Zum Preis einer Erstberatung absolut empfehlenswert.
Verteidigung gegen Strafbefehl (Beamtenbeleidigung)
Mandant S. O. auf anwalt.de
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Erstkontakt online da ich nicht aus Berlin komme hat super funktioniert. Hatte Herrn RA Popken zur Abwendung eines Strafbefehls wegen angeblicher Polizistenbeleidigung kontaktiert. Herr RA Popken hat mich sehr gut beraten und hat mich vor Gericht auch kompetent vertreten. Schlussendlich hat unsere Partei einen Freispruch erwirkt. Was will man da noch mehr?! Nochmals besten Dank
Strafbefehl wg. gef. Eingriff in Straßenverkehr
Mandant F. H. auf anwalt.de
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Ich bin sehr zufrieden mit der ganzen Abwicklung. Bereits beim kurzen schildern meines Sachverhaltes über Anwalt.de hatte ich nach nicht einmal einer halben Std. von Hr. Popken eine äußerst ausführliche Antwort, mit genauen Angaben, wie ich weitermachen kann. Das Angebot habe ich angenommen und dann lief alles sehr problemlos und sogar mit einem positiven Ausgang, was mich absolut glücklich gestimmt hat. Herr Popken hat es sehr klar formuliert, welche Chancen wir haben und wie der genaue Ablauf ist. Ich fühlte mich super beraten und absolut gut informiert. 100%ige Weiterempfehlung.
Strafbefehl wegen Verkehrsunfallflucht
Mandant M. H. auf anwalt.de
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Sehr kompetenter Kontakt. Habe mich jederzeit gut beraten gefühlt. Absolut faire Preise. Absolut zu empfehlen!
Strafbefehl wegen BtMG-Verstoß
Mandant C. L. auf anwalt.de
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Kompetente Beratung und erfolgreiche Abwehr des Strafbefehls. Die Landeskasse hat die kompletten Kosten übernommen.
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Ihr Fachanwalt für Strafrecht

Rechtsanwalt Albrecht Popken LL.M. ist seit 18 Jahren Strafverteidiger aus Leidenschaft. Seine Kanzlei ist in Berlin, er verteidigt Mandanten bundesweit.  Rechtsanwalt Popken ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um Strafbefehle geht.  

FAQs zur Erstberatung

Noch Fragen zur Erstberatung? Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Eine erste Einschätzung über die Chancen und Risiken eines Einspruchs ist oft in einem ersten Gespräch möglich, auch wenn der Anwalt noch keine Akteneinsicht hatte. Außerdem können viele Ihrer Fragen zum Strafbefehl und zu den Folgen des Strafbefehls beantwortet werden. 

Ja. Wenn Sie hier auf der Seite einen Termin für eine Erstberatung vereinbaren, dann ist das kostenlos und für Sie unverbindlich. Sie verpflichten sich zu nichts. Ohne Wenn und Aber. 

Wenn die zweiwöchige Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist, macht eine Beratung über die Chancen eines Einspruchs keinen Sinn mehr. Dann kann es allenfalls noch um die Wiedereinsetzung gehen. 

Der Kalender zeigt nur Termine für die nächsten fünf Tage zwischen 9:00 und 17:00 Uhr. Sollte wirklich kein Termin frei sein, dann bin ich anderweitig beschäftigt. Sollten Sie zu den Bürozeiten keine Zeit haben, schreiben Sie mir eine Nachricht. Meine E-Mail-Adresse finden Sie unten auf der Seite. 

Wenn Sie einen Termin eintragen, wird Ihnen per E-Mail ein Link zu einem Formular geschickt, wo Sie Daten zum Strafbefehl eingeben können und ggf. auch Dateien hochladen können. Das ist für die Beratung natürlich hilfreich.

Wenn Sie bereits einen Anwalt haben, sollten Sie Ihre Fragen mit Ihrem Anwalt besprechen. Es ist seine Aufgabe, Sie zu informieren und Ihre Fragen zu beantworten. 

Fragen zu Beweislage lassen sich ohne Kenntnis der Ermittlungsakte nur schwer beantworten. Vereinbaren Sie trotzdem einen Termin, vielleicht können wir uns dem Problem annähern. 

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